Die gefhrlichen Gter mssen in geeignete Auenverpackungen eingesetzt sein. Die Verpackungen mssen die Vorschriften nach 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.4, 4.1.1.8 und 4.1.3 erfllen und so ausgelegt sein, dass sie den Bauvorschriften nach 6.1.4 entsprechen. Es mssen Auenverpackungen verwendet werden, die aus geeignetem Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraums und der vorgesehenen Verwendung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und entsprechend ausgelegt sind. Bei der Anwendung dieser Verpackungsanweisung fr die Befrderung von Gegenstnden oder Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen muss die Verpackung so ausgelegt und gebaut sein, dass ein unbeabsichtigter Austritt der Gegenstnde aus der Verpackung unter normalen Befrderungsbedingungen verhindert wird.


Sondervorschriften fr die Verpackungen PP20 und PP100:

PP20: Fr die UN-Nummern 1363, 1386, 1408, 2217 und 2793 darf jedes staubdichte, reifeste Gef verwendet werden.

PP100: Fr die UN-Nummern 1309, 1323, 1333, 1376, 1408, 1435, 1449, 1457, 1472, 1476, 1483, 1509, 1516, 1567, 1869, 2210, 2793, 2858, 2878, 2950, 2968, 3089, 3096 und 3125, mssen flexible Verpackungen, Verpackungen aus Pappe oder Holz staubdicht und wasserbestndig oder mit einer staubdichten und wasserbestndigen Auskleidung versehen sein.